KGV Gartenfreunde Reichsbahn II Südost e.V.
Verfasst am 26.12.2025 um 18:30 Uhr

Ratenzahlung für die Jahresrechnung

Ein Entgegenkommen in echten Ausnahmefällen!


Der Verein bekräftigt seit langer Zeit die Möglichkeit der Ratenzahlung. Dieses Angebot gilt jedoch nur für Mitglieder, denen keine andere zumutbare Lösung zur Begleichung der Jahresrechnung zur Verfügung steht. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur Entlastung in besonderen finanziellen Notlagen und gilt nicht als reguläres Zahlungsmodell!


Wichtig: Diese Regelung bezieht sich nur für die Jahresrechnung. Sie kann nicht für zusätzliche Forderungen oder ältere, bereits bestehende Zahlungsrückstände in Anspruch genommen werden.


Wichtig sind klare Vorgaben für die Ratenzahlung!


Um Missbrauch zu vermeiden und faire, verlässliche Zahlungen zu gewährleisten, gelten folgende verbindliche Punkte:

  • Antragspflicht: Eine Ratenzahlung ist nur vor Ort beim Kassenwart und einem vertretenden Vorsitzenden am Tag der Pachtbelegsausgabe möglich. Hierfür wird ein richtiger Ratenvertrag angefertigt. 

  • Konsequenz bei nicht Einhaltung: Bei nicht überwiesener Rate endet die Ratenzahlungsvereinbarung sofort und automatisch. Die gesamte Restschuld wird umgehend fällig und es tritt das Kündigungsverfahren der Parzelle bzw. der Mitgliedschaft ein.


Warum brauchen wir solche Regelungen?


Ratenzahlungen stellen ein erhebliches Entgegenkommen des Vereins dar und binden administrative Ressourcen. Sie dienen dazu, Sie als Pächter in schwierigen Phasen zu unterstützen. Um jedoch die Finanzierungsfähigkeit des Vereins und somit die Grundlagen unserer Gemeinschaftsarbeit nicht zu gefährden, können diese Ausnahmen nur in begründeten Fällen gewährt und müssen konsequent nach festen Regeln abgewickelt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Strenge.


Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. 


Euer Vorstand